EIGENTUM BEI EHEENDE – DIESE OPTIONEN GIBT ES

Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es

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Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

Zwangsversteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, weiterlesen... sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

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